Die Gemeinschaft, die Stärkung durch die Gottesdienste, die Atmosphäre der Kirchenräume, Halt in schwierigen Zeiten, der Wunsch, Verantwortung im Gemeindeleben und im Stadtteil zu übernehmen - es gibt vielfältige Gründe, wieder in die Kirche einzutreten oder neu dazu zu kommen. Mitglied einer weltweiten Gemeinschaft zu sein. Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied der Evangelischen Kirche werden wollen. Unsere Türen sind offen für Sie. Wir freuen uns auf Sie!
Kirchenmitglied werden ist einfach. Wenn Sie getauft sind, besteht die Gemeinschaft mit Gott durch das Sakrament der Taufe unverändert. Durch einen Kirchenaustritt ruht Ihre Kirchenmitgliedschaft. Sie können sie jederzeit wieder aufnehmen und ein Wiedereintrittsgespräch führen. Wenn Sie noch nicht getauft sind und Kirchenmitglied werden möchten, sprechen wir miteinander über Ihre Taufe und Aufnahme in unsere Kirche.
wie geht das?
Wenn Sie (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus. Ihr Aufnahmeantrag wird an das Pfarramt der Gemeinde weitergeleitet, zu der Sie durch Ihre Adresse gehören werden. Sie können sich aber auch für eine andere Pfarrgemeinde entscheiden. Dieses Pfarramt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie werden zum Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen. In der Regel nimmt Sie die Gemeinde in einem Gottesdienst öffentlich auf. Ob das der normale Gemeindegottesdienst am Sonntagmorgen ist oder ein Gottesdienst in einem kleineren Rahmen, das hängt von der Gemeinde ab und von Ihren Absprachen.
kostet das etwas?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Erst nach dem (Wieder-)Eintritt entstehen Kosten für Sie: Die Kirchensteuer ist Ihr Mitgliedsbeitrag, der unser kirchliches Handeln mitfinanziert. Kirchensteuer bezahlen Sie nur dann, wenn Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer entrichten. Die Kirchensteuer beträgt acht Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer und wird wiederum steuermindernd auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Durch diese Koppelung mit der Lohn- bzw. Einkommenssteuer nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft ihrer Mitglieder. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos oder Rentner:in ist und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, zahlt auch keine Kirchensteuer. Diese Kirchensteuer zieht das Finanzamt im Auftrag der Kirchen ein und wird dafür auch bezahlt. Und was alles die Kirchensteuer ermöglicht, das erfahren Sie hier: Was Sie uns anvertrauen: Kirchensteuer
selbstverständlich ohne Glaubensprüfung!
Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten, wartet keine Glaubensprüfung auf Sie und Sie brauchen sich im Gespräch nicht zu rechtfertigen. Denn Christ:in ist, wer getauft ist. Deshalb bleibt die Taufe auch nach einem Kirchenaustritt gültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, besprechen wir gemeinsam alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben.
Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) Kirchenmitglied werden wollen. Sprechen Sie uns an. Im Pfarrbüro in Ihrer Nähe oder im Dekanat.

