Transformationsprozess 2032

Als Kirche sind wir Teil dieser Welt, die sich permanent verändert. Deshalb verändert sich auch die Kirche beständig. Die derzeitigen Veränderungen sind bei uns überschrieben mit dem Begriff „Transformationsprozess 2032“, denn wir sind Teil des auf das Jahr 2032 ausgerichteten landeskirchlichen Strategieprozesses „ekiba 2032. Kirche. Zukunft. Gestalten“. Dessen zwei großen Ziele sind Transformation und Reduktion. Hier haben wir für Sie Informationen zusammengestellt dazu, was das für uns in Mannheim bedeutet.
 
Zum 1.1.2026 ändert sich die Struktur des Stadtkirchenbezirks Mannheim: Dann werden die sieben Kooperationsregionen, in denen die derzeit 19 Pfarrgemeinden zusammenwirken, zu sieben Pfarrgemeinden. Dazu fusionieren die Pfarrgemeinden in den derzeitigen Kooperationsregionen zu jeweils einer Pfarrgemeinde. Die Bezeichnung der so entstehenden sieben großen Pfarrgemeinden entspricht dann vorläufig dem Namen der derzeitigen Kooperationsregion: Pfarrgemeinde Nord, Pfarrgemeinde Waldhof-Gartenstadt, Pfarrgemeinde Ost, Pfarrgemeinde Mitte, Pfarrgemeinde Almenhof-Lindenhof-Neckarau, Pfarrgemeinde Süd und Pfarrgemeinde Neckarstadt.
 
Geleitet wird jede der Pfarrgemeinden von einem Ältestenkreis, der mehrheitlich aus ehrenamtlich Engagierten besteht. In jeder der Pfarrgemeinden arbeiten Pfarrer:innen, Diakon:innen und Kirchenmusiker:innen in einer Dienstgruppe zusasammen.
 
Wer als Kirchenältester Verantwortung übernehmen möchte, kann sich für die kommende Kirchenwahl aufstellen: diese findet in der gesamten badischen Landeskirche statt am 1. Advent 2025, also am 30. November.
 

Als Gläubige leben, feiern und pflegen wir unseren Glauben, für uns und in Gemeinschaften. Wir sind füreinander und miteinander da, wir erfreuen uns an dem Beständigen und gehen dabei immer auch neue Wege – in unserer unmittelbaren Umgebung, mitten in der Welt, als Teil der Gesellschaft.

Unsere Gesellschaft wandelt sich, deswegen muss sich auch die Kirche verändern. Unsere Kirche hat sich schon immer auf die gesellschaftlichen Umstände bezogen. Wir haben unsere Organisations- und Gebäudestruktur an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und umgekehrt die gesellschaftliche Entwicklung wiederum beeinflusst. Das entspricht unserem Auftrag, die Bewegung Gottes in die Welt, die wir an Weihnachten feiern, nachzuvollziehen. Wir haben mehr als 2000 Jahre Erfahrung damit.

Im gegenwärtigen Wandel haben insbesondere die Individualisierung und Pluralisierung große Auswirkungen auf unsere Kirche. Bindungskräfte werden schwächer, Selbstverständlichkeiten gehen verloren. Unsere Mitgliederzahlen gehen zurück, und damit auch die finanziellen Mittel. Hatten wir in Mannheim im Jahr 1968 noch rund 180.000 Mitglieder, sind es im Jahr 2021 noch 62.500. Wir verlieren durch den demographischen Wandel mehr Menschen, als wir durch Taufen und (Wieder)Eintritte hinzugewinnen. Auch Kirchenaustritte spielen eine gravierende Rolle. Jeder einzelne schmerzt uns - und schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten ein. Darauf müssen wir reagieren.

Unser Auftrag als Kirche ist uns gegeben: Wir begleiten seelsorglich Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebensphasen. Wir geben Halt und leben Zusammenhalt und Miteinander. Wir helfen, wo Menschen Hilfe brauchen. Und wir setzen uns für eine lebenswerte Zukunft aller Menschen unserer von Gott geschaffenen Welt ein. Das wird bleiben.

Wir werden weiterhin auf die Menschen zu gehen, die frohe Botschaft der Liebe Gottes verkündigen und in der Gesellschaft präsent sein. Dafür entwickeln wir auch neue Formen kirchlichen Lebens, Spielräume für kreative Ideen und stärkere Kooperationen weiter.

Mit Leidenschaft für unser Miteinander und mit klarem Blick für die gesetzten Rahmenbedingungen haben wir in Mannheim und in der gesamten Landeskirche einen Prozess der Transformation begonnen, zu dem auch eine Reduktion unserer Ressourcen gehören wird. Denn bei weniger Einnahmen müssen wir uns noch profunder darauf besinnen, worauf wir uns konzentrieren wollen. Veränderung bedeutet, sich von etwas zu verabschieden - wenn etwas Neues beginnen soll. Das wird schmerzhaft sein – wird aber auch Kraftfelder freisetzen. Wir bereiten uns darauf vor, 30 Prozent weniger Mittel zur Verfügung zu haben – und damit auch ein Drittel weniger Personal und ein Drittel weniger Gebäude. Die notwendigen Veränderungen gehen wir jetzt an – und setzen sie bis zum Jahr 2032 um.

Diese Veränderungen sind eingebettet in den Transformationsproprozess der Badischen Landeskirche. Information zum Strategieprozess 2032.
Infos hier: https://www.ekiba.de/infothek/landeskirche-strukturen/ekiba-2032/

 

Weniger Kirchenmitglieder bedeutet weniger Einnahmen. Die „Freiburger Studie“ prognostiziert Demographie bedingt und wegen der Austrittszahlen einen Rückgang der Mitgliederzahlen um 50 Prozent bis zum Jahr 2060. Damit sinkt der wichtigste Beitrag der Finanzierung unserer Arbeit deutlich. Zugleich stehen wir inmitten von gesamtgesellschaftlichen Umbrüchen und Herausforderungen. Unser Gebäudebestand ist zu umfangreich, die zukünftige Personalausstattung muss neu bedacht werden.
Beispielhaft dafür steht unsere Gebäudesituation: Unser Gebäudebestand stammt aus einer Zeit, in der es vor der Abwanderung großer Teile des Bürgertums in das Umland unserer Stadt sehr viel mehr evangelische Gemeindeglieder gab als heute (1968: ca. 180.000 – 2021: ca. 65.000). Zudem wurden die meisten Gebäude entweder nach dem Krieg neu gebaut (Beton, der jetzt nach 50-60 Jahren erneuert werden muss) oder wiederaufgebaut. Dazu kommen explodierende Kostensteigerungen im Baubereich. In den kommenden Jahren stehen allein bei unseren Kirchen einem Sanierungsstau von ca. 22 Mio. Euro Mittel von lediglich 7 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Wir gehen in den kommenden 10 Jahren von einem Rückgang der Kirchensteuermittel um ca. 20 % aus. Dazu kommen ca. 10% Ausgabensteigerungen für innovative Maßnahmen z.B. bei der Digitalisierung und dem Klimaschutz. Wir werden also drastisch weniger Mittel haben – und müssen deshalb stark reduzieren und umorganisieren, vor allem in den Bereichen Personal und Gebäude.

 

Die badische Landessynode legt die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest. 2020 wurden die ersten grundlegenden Beschlüsse getroffen, auf der landeskirchlichen Frühjahrssynode 2022 wurde der Rahmen endgültig festgelegt. Die konkreten Entscheidungen zur Gestaltung des Prozesses in Mannheim und dem Ergebnis trifft unser Stadtkirchenbezirk: Die Entscheidung über Haushalt, Ressourcen und Investitionen liegt bei den gewählten stimmberechtigten Mitgliedern der Stadtsynode und des Stadtkirchenrates. Die Stadtsynode ist unser höchstes Entscheidungsgremium, deren mehr als 100 demokratisch gewählte Mitglieder Hauptamtliche und mehrheitlich Ehrenamtliche aus den Gemeinden und Arbeitsbereichen sind. Die Stadtsynode tagt üblicherweise zwei bis drei Mal im Jahr. Der Stadtkirchenrat kommt monatlich zusammen. Auch er besteht mehrheitlich aus demokratisch gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

Die Verwaltung unserer Kirche wird von den Kürzungen im gleichen Maße betroffen sein wie andere Arbeitsfelder auch.

 

Ja, wir stellen weiterhin Pfarrer:innen und Diakon:innen ein. Wenn in absehbarer Zeit die die vielen „Baby-Boomer“ in Ruhestand gehen, werden viele Stellen frei. In manchen Arbeitsbereichen wie z.B. dem Bereich der Kindertagesstätten sehen wir gar keine Kürzungen.

 

Im Mai 2022 entschied die Stadtsynode der Evangelische Kirche Mannheim über die Klassifizierung unserer 32 Kirchen in Mannheim. Seither erarbeiten und beschließen wir Konzepte, wie wir mit der geringeren Gebäudezahl und mit weniger Personal unsere kirchliche Arbeit in Mannheim organisieren. Die Umsetzung der Konzepte erfolgt dann schrittweise bis 2032.

 

In diesem Prozess überprüfen wir unsere Aufgaben und unser Handeln konsequent. Wir nehmen den grundlegenden gesellschaftlichen Wandel ernst und richten uns entsprechend unseres Auftrags und unserer Botschaft neu aus. Das ist auch schmerzhaft - aber genauso ist es richtig und heilsam.

 

Mit dem Kirchenmasterplan wollen wir die vorhandenen finanziellen Mittel nachhaltig und zielgerichtet für unsere Kirchengebäude einsetzen. Weithin sichtbar sind sie eine starke Form kirchlicher Präsenz. Sie stehen für Sichtbarkeit und dafür, „dass Menschen einen Ort haben dafür, dass ein anderes Licht auf ihr Leben fällt“, wie unsere Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart formulierte. „Kirchen sind durchbetete Räume, Erinnerungsräume für das, was Menschen vor Gott bringen und von Gott erfahren.“ Unsere Verbundenheit mit den Kirchengebäuden trifft auf eine hohe Schadenskartierung und einen enormen Sanierungsstau, der sich bis zum Jahr 2025 auf 22 Millionen Euro beläuft. Dem stehen verfügbare finanzielle Mittel von 7 Millionen Euro für Investitionen und Bauunterhalt gegenüber. Bei diesen begrenzten Mitteln müssen wir sinnvoll haushalten und zugleich verantwortungsvoll in die Zukunft planen. Deshalb hat die Stadtsynode in ihrer Frühjahrssitzung 2020 dem Prozess „Kirchenmasterplan“ auf den Weg gebracht. Dabei wurde eine Steuerungsgruppe gewählt und beauftragt, für den Kirchenmasterplan einen Vorschlag für die Kategorisierung unserer 32 Kirchen zu erarbeiten. Die achtköpfige Steuerungsgruppe unter Vorsitz von Synodenvorsitzenden Prof. Dr. Ralf Daum und Dekan Ralph Hartmann hat sich zwölf Mal getroffen. In sieben Treffen hat sie ihre Zwischenergebnisse den Regionalausschüssen und den Ältestenkreisen der jeweiligen Regionen vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Zudem wurden im Februar und im September 2021 zwei digitale Veranstaltungen zur „Zukunft der Kirche“ angeboten. Dazu waren die Mitglieder der Synode, alle Kirchenältesten in den Gemeinden und weitere Interessierte eingeladen.

 

Kriterien für die Kategorisierung der Kirchen in A, B, C

Auch die Evangelische Kirche Mannheim hat mit ihren derzeit 32 Kirchgebäuden mehr Kirchen, als sie finanzieren kann: Dem Sanierungsstau bis ins Jahr 2025 in Höhe von gegenwärtig 22 Millionen Euro stehen verfügbare Mittel in Höhe von 7 Millionen Euro gegenüber. Bei den rückläufigen Mitgliederzahlen bedeutet das, dass kurz-, mittel- und langfristig nicht alle Kirchengebäude in der finanziellen Verantwortung des Stadtkirchenbezirks bleiben können. Deshalb hat die Stadtsynode eine Steuerungsgruppe beauftragt, Kriterien für die Kategorisierung der Kirchengebäude zu entwickeln. Diese Kriterien sind die Grundlage für die Entscheidung, in welche der drei Kategorien A, B und C eine Kirche verortet wird.

Diese Kategorien hat die Stadtsynode in ihrer Sitzung 7./8.5.2021 beschlossen. Es gibt vier Kriterien für die Kategorisierung der Kirchen, die jeweils unterschiedliche Perspektiven einnehmen.


Perspektive „Kirchlicher Gebrauchswert“
Die Kirche als ein Ort der sich dort versammelnden Gemeinde und als Ort für den „Gebrauch“ im Stadtkirchenbezirk. Wichtige Gesichtspunkte sind dabei Nutzungserhebung, Identifikationswert und Nachhaltigkeit.

Nutzungserhebung:
 - Die Kirche wird stark genutzt (Anzahl Gottesdienste, Veranstaltungen, Konzerte Besucher:innenzahl, Wochentage)
- die Kirche wird auch ökumenisch/interreligiös (regelmäßig und langfristig) genutzt
- in der Kirche sind verschiedene Nutzungen gestalterisch möglich (und finanzierbar), insbesondere was liturgische Nutzung angeht (Beteiligungsformate, Stühle statt Bänke) und sie ist auch für andere Nutzungen (Konzerte, Aufführungen) nutzbar
- der zur Kirche gehörige Außenraum bzw. deren Integration in die Umgebung ist einladend (man kann sich nach dem Gottesdienst vor der Kirche mit anderen noch treffen/unterhalten, es gibt einen Kirchgarten, Brautpaare/Konfirmand:innen/Jubilare können einziehen und ausziehen; Osterfeuer, Freiluft-Adventskränze etc. sind möglich u.a.m.)
- die Kirche bietet eine gute Infrastruktur (Toiletten vorhanden/erreichbar, Kirche gut heizbar)
- die Kirche ist barrierefrei zugänglich
- die Kirche ist gut erreichbar (ÖPNV und Individualverkehr)
- der Abstand zur „nächsten“ evangelischen Kirche ist groß (= nicht fußläufig erreichbar)
im direkten Umfeld gibt es keine weiteren (evangelisch-kirchlichen) Orte mit Gottesdienst-Potential (Kitas, Heime, Schule)

Identifikationswert
- die Kirche ermöglicht Gemeinschaft
- die Kirche ermöglicht Diakonie
- die Kirche lädt zu liturgischen Vollzügen ein
- die Kirche ist für den Stadtkirchenbezirk von besonderer Bedeutung (weil sie heute schon eine besondere über die Gemeindegrenzen hinausgehende Schwerpunktsetzung bietet.
- die Kirche hat das Potential für regionale und Stadtkirchen-Schwerpunktsetzungen z.B. als Kirche für junge Leute, Vesperkirche, Kindervesperkirche, Arbeit mit Familien….

Nachhaltigkeit:
- Langfristige kirchliche Entwicklung: Wenn wir nur noch 12 Kirchen haben könnten, wäre diese Kirche dabei?
- Gibt es alternative Räumlichkeiten in der Nähe, die als Sakralraum genutzt werden können?
- Gibt es alternative Räumlichkeiten in der Nähe mit sakralem Wert/Charakter?

Perspektive „Sozialraum“
Als Repräsentanz kirchlicher Arbeit und Werte.

Identifikationswert Außenwirkung
Die Kirche ist für den Sozialraum von besonderer Bedeutung, weil
- sie von ihrer Erscheinung her prägend für das Gemeinwesen ist
- das Gebäude als Ort christlichen Glaubens von außen erkennbar und ein Zeichen der Präsenz von Kirche im Stadtteil / im Sozialraum ist
- die Kirche einen baukulturellen Wert (Stichwort Denkmalschutz oder auch herausragende architektonische Qualität) hat
- sie bestimmte Milieus und Zielgruppen anspricht
- es die Nutzung durch gesellschaftliche Gruppen gibt
- es Nutzungsbedarf und Potentiale durch gesellschaftliche Gruppen gibt
- sie multifunktional nutzbar und eine gute Infrastruktur vorhanden ist (Toiletten, Kirche heizbar)
- das Kirchengebäude städtebaulich und stadtentwicklerisch in einer Wachstumsregion liegt?
- Merkposten: gibt es absehbar städtische Wachstumsregion, die sogar einen Neubau nahelegen könnten?

Perspektive Finanzierbarkeit
Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Kosten.

Grundsatz: Die evangelische Kirche kann sich nur auf Finanzierungskonzepte für Kirchen mit Dritten einlassen, die dauerhaft und umfänglich die finanziellen Risiken tragen.

Der im Moment absehbare Sanierungsbedarf (Dach und Fach) für die Kirche ist
   niedrig (bis 100.000.- €)
   mittel (bis 500.000.- €)
   hoch (bis 1.000.000 €)
   sehr hoch (über 1.000.000 €)
Die Betriebskosten sind gegenwärtig
   niedrig
   mittel
   hoch
   sehr hoch

Klimafreundliche Bilanz
Die kirchlichen Gebäude sollen auch nach den Grundsätzen der Klimafreundlichkeit betrachtet werden.

Perspektive „Gerechtigkeit“
Als Entscheidung, die die Beziehungen untereinander nicht verletzen.

- mindestens eine gebäudliche Präsenz in jedem Stadtbezirk, die das gemeindliche Leben ermöglicht. Ziel: Höchstens eine aus Mitteln der Evangelischen Kirche Mannheim finanzierte Kirche pro Stadtbezirk.
- In jeder der sieben Regionen muss es mindestens einen Beitrag zum Einsparziel hinsichtlich der Kirchgebäude geben.
- Alle Kirchengebäude werden in die Betrachtungen hier einbezogen, d.h. auch diejenigen, die der „Stiftung Schönau“ gehören

Zu bedenken sind weiter:
- Gibt es alternative Finanzierungs-Möglichkeiten?
- Ist eine dauerhafte Vermietung möglich?
- Ist ein Sanierungs-Stopp bei gleichzeitiger Nutzung denkbar?
- Wie hoch sind die Abriss-Kosten?
- Welche Auswirkungen hat der Denkmalschutz?
- Ist eine sinnvolle Umnutzung bei Verkauf möglich?

 

Wir haben in Mannheim 32 Kirchen, die wir nach Kriterien klassifizieren und in A, B und C einteilen. Darüber, welcher dieser Kategorien eine Kirche zugeordnet wird, hat die Stadtsynode entschieden.


Kategorie A:
Das sind Kirchen, die wir langfristig als geistliche Orte aus Haushalts-/Kirchensteuermitteln erhalten, pflegen und modernisieren werden.

Kategorie B:
Das sind Kirchen, die erst einmal in ihrer Nutzung bleiben und die wir mit Mitteln des „kleinen Bauunterhaltes“ (Reparaturen) erhalten, solange das durch den baulichen Zustand möglich ist. Eventuell können Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen in der Region erzielt und dann auch eingesetzt werden. Eine alternative Finanzierung aus privaten und öffentlichen Mitteln durch Nutzungserweiterungen oder Umnutzungen sind möglich und wünschenswert.

Kategorie C:
Das sind Kirchen, in die keine Haushalts-/Kirchensteuermittel unserer Kirche fließen werden. Alternative Finanzierungen aus privaten und öffentlichen Mitteln durch Nutzungserweiterungen oder Umnutzungen sind möglich und müssten alsbald gefunden werden.

Solange keine sicherheitsrelevanten Mängel auftreten, bleiben die Kirchen geöffnet.
Im Zweifelsfall (keine Nutzungsalternativen) ist eine Aufgabe möglich.

 

Die Stadtsynode hat am 27.9.2020 den Kategorisierungsbeschluss gefasst und in ihrer Sitzung vom 7./8.5.2021 die Kriterien für die Kategorisierung beschlossen. In ihrer Sitzung vom 6.5.2022 hat die Stadtsynode die Kategorisierung ihrer Kirchen auf der Grundlage des Kategorisierungsbeschlusses der Stadtsynode vom 27.9.2020 nach intensiver Debatte und mit überwältigender Mehrheit (63 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen) beschlossen.

„Die Stadtsynode hat mit ihrem Beschluss den Kurs für die Zukunft vorgegeben. Nun gilt es, die ‚Segel zu setzen‘ und die Beschlüsse über die Gebäude in Konzeptionen der kirchlichen Arbeit vor Ort umzusetzen. Wir werden unsere Kirchliche Arbeit zukünftig konzentrieren – darin besteht die Chance des Prozesses.“

Die Betrachtung erfolgt innerhalb der sieben Regionen unseres Stadtkirchenbezirks.

Region Mitte

A: Christuskirche
B: Friedenkirche
C: Hafenkirche
A: Konkordienkirche (CityKirche Konkordien)

Region Waldhof-Gartenstadt

A: Auferstehungskirche
C: Gethsemanekirche
B: Gnadenkirche
C: Pauluskirche

Region Süd

A: Erlöserkirche
B: Johannes-Calvin-Kirche
C: Martinskirche
B: Pfingstbergkirche
A: Versöhnungskirche

Region Nord

A: Dreifaltigkeitskirche
B: Emmauskirche
C: Jonakirche

Region Almenhof, Lindenhof, Neckarau

A: Johanniskirche
C: Lukaskirche
B: Markuskirche
A: Matthäuskirche

Region Ost

A: Johanneskirche
A: Petruskirche
A/C: Philippuskirche oder
A/C: Unionkirche
B: Gemeindezentrum Vogelstang

Region Neckarstadt

A: Standort an Melanchthon
B-C: Paul-Gerhardt-Kirche (B bis zur Fertigstellung Melanchthon, danach C)
C: Lutherkirche

EKMA Gesamt

C: Thomaskirche
C: Epiphaniaskirche
C: Trinitatiskirche
C: Jakobuskirche

Wenn die Prozesse abgeschlossen sind, dann gilt folgende Verteilung auf A - B - C:
Von den 32 Kirchen in Mannheim sind dann:

Kategorie A: 12 Kirchen
Kategorie B: 7 Kirchen
Kategorie C: 13 Kirchen

 

Wir planen keinen Abriss einer unserer Kirchen. Unser Ziel ist es, die Kirchen zu erhalten, durchaus auch durch eine Umnutzung. In manchen Fällen jedoch, in denen der bauliche Zustand der Kirchen eine Umnutzung oder eine Nutzungserweiterung nicht zulässt, können wir einen Abriss nicht ausschließen.

 

Ja, wir werden weiterhin in Kirchen und Gebäude investieren, die wir langfristig erhalten wollen und können. Das bedeutet, dass wir Gebäude sanieren und auch neu bauen werden.

  
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