(06.05.2024, Mannheim) Auf ihrer zweitägigen Frühjahrssitzung am 3./4. Mai unter Vorsitz von Prof. Dr. Ralf Daum hat die Stadtsynode mit großer Mehrheit Pfarrer Andreas Weisbrod wieder zum Schuldekan gewählt. Außerdem beschlossen die Synodalen den Doppelhaushalt 2024/2025 und blickten mit dem Lagebericht von Dekan Ralph Hartmann und den rechtlichen Perspektiven von Kai Tröger-Methling vom Oberkirchenrat Karlsruhe in die veränderungsreichen kommenden Jahre. Der Stadtkirchenbezirk wird voraussichtlich auf der Herbstsynode 2024 über die rechtlichen Aspekte der neuen Struktur des Bezirks abstimmen, die dann ab 1. Januar 2026 für einen Erprobungszeitraum von sechs Jahren gültig sein werden.
„Glaube braucht Bildung!“ Schuldekan Andreas Weisbrod wiedergewählt
Pfarrer Andreas Weisbrod, der seit 2008 als Schuldekan aktiv ist, wurde von den Synodalen mit großer Mehrheit wiedergewählt und tritt damit seine dritte Amtsperiode an. Er dankte ihnen und Oberkirchenrat Wolfang Schmitt, der diesen Personalvorschlag der Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart in seiner Rede begründete. Weisbrod, der auch Teil des Leitungsteams des Bildungszentrums sanctclara ist und zum evangelischen Dekanatsteam gehört und sich in den Transformationsprozess 2032 ebenso einbringt wie in den Kita-Bereich, plädiert als Schuldekan „leidenschaftlich und gern für Religionsunterricht“. Denn der Reli-Unterricht, der jede Woche von tausenden auch nicht-evangelischen Kindern und Jugendlichen besucht werde, sei ein „Glücksfall für die Kinder und Jugendlichen, für unsere Kirche und die Gesellschaft“. Für eine Generation von Schüler:innen, die fast nur den Krisenmodus kenne, biete Reli einen anderen Raum, in dem sie „sprachfähig werden im Blick auf Gefühle, Sehnsüchte und Hoffnungen“. Zudem brauche Glaube Bildung und die Bildung brauche Religion. Der Reli-Unterricht „fördert die Entwicklung der persönlichen Identität von Kindern und Jugendlichen und ihre Fähigkeit, mit unterschiedlichen Überzeugungen umzugehen. Dazu braucht es eine Auseinandersetzung mit Fragen von Religion und Glauben,“ sagte Weisbrod in seiner Ansprache.
Doppelhaushalt beschlossen mit Investitionen in Kitas, Projekte und Veranstaltungskirchen
Die Synodalen beschlossen den Doppelhaushalt 2024/2025 der Evangelischen Kirche (EKMA) und stimmten dem Prüfbericht des Diakonischen Werks 2022 sowie dessen Wirtschaftsplan 2024 zu. Michaela Pötschke, Leiterin der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche Mannheim, stellte einen ausgeglichenen Haushalt vor, der für das Jahr 2024 für EKMA Ausgaben i.H.v. rund 75 Millionen Euro und für 2025 in Höhe von rund 77 Millionen Euro aufweist. Die Personalausgaben machen dabei rund 50 Prozent des Volumens aus, davon wiederum rund 80 Prozent für den Kita-Bereich. Im Haushalt sind für den Kita-Bereich zudem Mittel für den Klima- und Sonnenschutz sowie die Sanierung der Kita Meerfeldstraße ab 2025 und die energetische Sanierung der Kita Reiterweg enthalten. Investitionen erfolgen auch in die Ertüchtigung von Veranstaltungskirchen wie beispielsweise der Konkordienkirche sowie den Umbau des Pfarrhauses Paul-Gerhardt-Straße zu einem Diakoniepunkt. Arbeitsbereiche wie Young Urbans an der Hafenkirche und die Notfallseelsorge erhalten eine höhere finanzielle Ausstattung. Auch werden neue Projekten wie „Studio Herrlichkeit“, die Entwicklung Gemeinwesendiakonie/Diakoniepunkte sowie die Vernetzungsarbeit für zentrale Konfi-Arbeit, für Kinder & Familie sowie für Gemeinwesen mitfinanziert.
„Dafür, dass es nicht einfach ist, klappt es gut“
Im aktuellen Veränderungsprozess, sagte Dekan Ralph Hartmann in seinem Bericht, zeigten sich mit den Zögerlichkeiten, mit denen Neukonzeptionen verbunden sind, auch die vielen Möglichkeitsräume, die sie eröffnen. Ab dem 1. Januar 2026 wird es in den großen Regionalgemeinden der Evangelischen Kirche Mannheim ein auch neu strukturiertes Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamtlichen geben. Die neuen Strukturen werden neue Möglichkeiten eröffnen, um die von der Synode beschlossenen inhaltlichen Schwerpunkte Konfi & Jugend, Kinder & Familie sowie Gemeinwesen & Diakonie zu stärken. Dazu gehöre auch, insgesamt den Ehrenamtlichen ein starkes gestalterisches Mitwirken zu bieten. Denn Gemeinschaft, soziales Miteinander und eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten nennen viele Ehrenamtliche als Motivation für ihr kirchliches Engagement. In den künftigen Themen- und Ortsteams gäbe es dafür viele Anknüpfungspunkte.
Zugleich gelte es, weitere Erkenntnisse der aktuellen bundesweiten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung ernst zu nehmen und beispielsweise die Gottesdienstangebote zu überdenken. „Trauen wir uns, deutlich weniger klassische Sonntagmorgengottesdienste anzubieten und stattdessen mehr kleine Formate beispielsweise auch werktags oder anlassbezogen zu bestimmten Themen und an anderen Orten zu feiern?“ Die Freude am Mitfeiern von Gottesdiensten hänge laut Befragung auch stark mit dem ästhetischen Erleben von Raum, Musik und Atmosphäre, einer ansprechenden Predigt und lebensnaher Sprache zusammen. Hier gebe es in den Regionen bereits viel Bewegung, was sich auch in den gemeinwesenorientierten Angeboten ausdrücke. „Es ist anspruchsvoll, was wir vorhaben“, so Dekan Ralph Hartmann. „Ich vertraue darauf, dass es gut weitergeht.“
Transformationsprozess 2032: „Bleiben Sie agil“
Kirchenrechtsdirektor Kai Tröger-Methling vom Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe stellte den Synodalen mit vielen Praxisbezügen die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sowie die Umsetzungsschritte vor. Der Jurist berät in Baden mehrere Stadtkirchenbezirke, die alle eine auf die jeweilige Situation abgestimmte Struktur erarbeiten. Er zeigte die Themenfelder Struktur, Ehrenamt und Sozialraum Stadt auf und informierte über die kirchenrechtlichen Handlungsrahmen beispielsweise für das künftige Zusammenwirken von Dienstgruppen, Thementeams und Ortsteams. „Bleiben Sie agil“, forderte er die Synodalen auf. Es gelte insgesamt, die neuen Strukturen klug zu bauen, nicht zu überhöhen und sie anpassungsfähig und ehrenamtsfreundlich zu gestalten, so der Fachmann. Es sei wichtig, die Vorteile von Veränderungen zu nutzen und „was Neues zu wagen und nicht das Alte unter neuer Begrifflichkeit weiterzumachen“. Mannheim sehe er aus beratender Sicht auf einem positiven Weg.
Ein Vorschlag für den Rechtsrahmen für die neuen Strukturen wird den Synodalen in der Herbstsitzung 2024 vorgestellt und voraussichtlich in der Frühjahrssynode 2025 beschlossen. Dann, so führte der Jurist aus, gelte für den Stadtkirchenbezirk ein Erprobungsrecht, das auf sechs Jahre befristet und um drei weitere Jahre verlängert werden könne. In diesem Zeitraum könne erprobt und nachjustiert werden. So lassen sich neue Rahmenbedingungen und Erprobungsphasen gut miteinander verbinden.
Die nächste Sitzung der Stadtsynode im Haus der Evangelischen Kirche in Mannheim, M1, 1a, findet am 11./12. Oktober 2024 statt. Foto: de Vos (dv)

