Unsere Leitungsgremien

Wir sind demokratisch aufgestellt. Unsere Kirche lebt durch die Gemeinschaft. In unseren Gremien übernehmen gewählte und berufene Kirchenmitglieder besondere Verantwortung. Denn mitarbeiten, mitberaten, mitentscheiden, mitverantworten - diese Vorstellung einer von gewählten Gremien geleiteten Kirche prägt das Zusammenwirken von hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden auch in unserer Evangelischen Kirche in Mannheim.
Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der einzelnen Gremien unserer Bezirksgemeinde sind in der Geschäftsordnung der Evangelischen Kirche in Mannheim festgelegt, die sich von der Grundordnung der badischen Landeskirche ableitet. 
 

Die Stadtsynode ist unser höchstes Entscheidungsgremium. Sie setzt sich zusammen aus knapp 50 ehrenamtlich und beruflich Tätigen – in ihrer Gesamtheit vertreten sie die Vielfalt der Aufgabenbereiche der Evangelischen Kirche in Mannheim. Wie in evangelischen Gremien üblich, sind dort mehr Ehrenamtliche als Hauptberufliche vertreten. Die Stadtsynode entscheidet unter vielem anderen über inhaltliche Schwerpunktsetzungen und den Haushalt der Bezirksgemeinde. Die Stadtsynode tagt öffentlich - mindestens zwei Mal im Jahr, meist im Frühjahr und im Herbst. 
 
  
Vorsitzender der Stadtsynode
Erste Stellvertreterin des Synodenvorsitzenden
Zweite Stellvertreterin des Synodenvorsitzenden
 

Der Stadtkirchenrat (SKR) ist verantwortlich für alle Leitungsaufgaben, die nicht der Stadtsynode, dem Dekan oder dem Schuldekan vorbehalten sind. Er bereitet Beschlussempfehlungen für die Stadtsynode sowie deren Sitzungen vor und führt die Beschlüsse der Stadtsynode aus. Er verwaltet das Vermögen der Bezirksgemeinde Mannheim, ist für die Dienstverhältnisse von Mitarbeitenden zuständig und schlichtet bei Zwistigkeiten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer kirchlicher Organe fallen. Der SKR besteht aus theologischen und nichttheologischen Mitgliedern, wobei auch hier die Mitglieder mehrheitlich Ehrenamtliche sein sollen.
Die Amtszeit des Stadtkirchenrats, der in der Regel zehn Mal pro Jahr zu einer Sitzung unter Leitung des Dekans tagt, beträgt sechs Jahre.
 

Die Ältestenkreise leiten die Pfarrgemeinden gemeinsam mit den Pfarrer:innen. Sie beraten und beschließen über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Stadtkirchenrat, die Stadtsynode oder ihre Ausschüsse zuständig sind. Die Entscheidungsträger:innen können dabei auch ziemlich jung sein. Denn zum Ältesten können Mitglieder gewählt werden, die 18 Jahre alt bzw. jung sind. Gewählt werden sie wiederum von Mitgliedern, die noch jünger sein können: bei den Kirchenwahlen, die alle sieben Jahre stattfinden, darf bereits ab 14 Jahren gewählt werden.
 

Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der einzelnen Gremien unserer Bezirksgemeinde sind in der Geschäftsordnung der Evangelischen Kirche in Mannheim festgelegt, die sich von der Grundordnung der badischen Landeskirche ableitet.