Geldauflagen und Bussgelder

Informationen für Zuweiser:innen

 
Die Evangelische Kirche in Mannheim ist ein zuverlässiger Partner in Bußgeldverfahren.
 
Die Evangelische Kirche in Mannheim (Stadtkirchenbezirk) erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verfolgt gemäß § 54 der Abgabenordnung (AO) steuerbegünstigte kirchliche Zwecke.
 
Ihre Zuweisungen bearbeiten wir unverzüglich und sorgfältig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir führen ein separates Geldauflagenkonto und stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
 
Unser Sonderkonto für Geldauflagen:
Evangelische Kirche in Mannheim (Stadtkirchenbezirk)
IBAN: DE22 6705 0505 0039 0030 15
(für copy&paste: DE22670505050039003015)
BIC: MANSDE66XXX
bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord
 
Bitte geben Sie bei dem Verwendungszweck auch die Bezeichnung des Arbeitsgebiets an, dem die Zahlungen zugewiesen werden sollen.
 
Gerne können Sie von uns zur Erleichterung des Verfahrens Adressaufkleber und vorbereitete Überweisungsträger erhalten.
  

Ihre Ansprechpersonen

Leitung Stabs- und Servicestelle Spenden, Stiftungen und Sponsoring
Assistenz
Büroassistenz, Spendenbuchhaltung, Support com.fundraising
Assistenz
Büroassistenz, Spendenbuchhaltung, Support com.fundraising